1. Abschluss des Mietvertrags
Mit der Buchung oder dem Buchungswunsch erteilt der Gast dem Vermieter verbindlich den Auftrag zum Abschluss des Mietvertrags.
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt (Buchung) und zugesagt (Bestätigung) worden ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend.
Der Mietvertrag wird für beide Seiten verbindlich, nachdem der Vermieter dem Gast die Buchung mit Preis, Anreise- und Abreisedatum bestätigt hat.
Sollten Sie darin Abweichungen zu Ihrer Buchung oder Ihrem Buchungswunsch feststellen, ist eine sofortige Neuabsprache nötig.
- Mit dem Eingang der Annahmeerklärung hat der Gast eine Anzahlung zu leisten.
- Wird in der Annahmeerklärung keine Anzahlung gefordert, muss eine E-Mail-Empfangsbestätigung erfolgen.
2. Mietpreis
Der Mietpreis richtet sich nach der angegebenen Personenzahl in Ihrer Reservierung.
3. Zahlung
Den Gesamtbetrag bezahlt der Gast vor Ort in bar oder per Überweisung (Eingang bis spätestens 1 Tag vor Abreise).
4. Rücktritt
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt (Buchung) und zugesagt (Bestätigung) worden ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend.
Es gelten folgende Rücktrittsgebühren:
- Bei einem Rücktritt / verspäteter Anreise und / oder vorzeitiger Abreise werden 90 % des Wohnungsmietpreises berechnet, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunfts-leistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung von Kurbeiträgen.
- Bei verspäteter Anreise und / oder vorzeitiger Abreise hat der Mieter keinen Ersatzanspruch für die nicht in Anspruch genommenen Buchungstage.
Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung dringend empfohlen.
5. Anreise
die angegebenen Zeiten Anreise ab 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr – Abreise bis 9.00 Uhr sind einzuhalten!
6. Besondere Hinweise
- Wir sind ein absolutes Nichtraucherhaus. Das Rauchen ist weder auf Balkon, Terrasse und Grundstück gestattet.
- Das Mitbringen von Haustieren in den Ferienwohnungen oder auf dem Grundstück ist ausgeschlossen.
- Bei Anreise erhalten Sie ein Wäschepaket: Die Betten sind bezogen, 1 Küchenhandtuch und 1 Geschirrtuch, pro Person 1 Dusch- und 1 Handtuch. Der Handtuchwechsel erfolgt nach 1 Woche, Bettwäsche nach 14 Tagen.
- Sie können gerne zwischen 10.00 - 20.00 Uhr Besuch empfangen. Dieser ist immer anzumelden, damit wir wissen wer im Hause ein- und ausgeht und hat sich an die Hausordnung zu halten. Besucher, auch die Kurzparker, stellen Ihr Auto nur auf dem öffentlichen Parkplatz gegenüber ab.
- Die Benutzung der kostenlos zur Verfügung gestellten Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr.
-
Hausrecht: Unter bestimmten Umständen kann es notwendig sein, dass der Vermieter die Ferienwohnung ohne Wissen des Gastes betreten muss (z.B. bei geöffneten Fenstern in der kalten Jahreszeit oder bei Auftreten von starkem Wind, wenn die Mieter nicht zu Hause sind…).
Die Schuhe mit denen Sie das Allgäu erkunden finden in unserem geräumigen Trockenraum mit Schuhtrockner Platz.
Das gewährt Ihnen einen optimalen Start in den Allgäu-Erlebnis-Tag!
Bitte Hausschuhe oder Socken mitbringen!
7. Im Sommer freie Fahrt an 8 Bergbahnen - Bergbahn Unlimited
Bei Buchung Ihrer Unterkunft bei einem teilnehmenden Gastgeber haben Sie nach Ihrer Ankunft freie Fahrt:
- die OK-Bahnen beliebig oft.
Bei Nutzung dieses Angebotes gelten die AGBs der Bergbahnen. Allgemeine Beförderungs- und Geschäftsbedingungen: OK-Bergbahnen
8. Pflichten des Gastes; Kündigung durch den Gast
- Der Gast ist verpflichtet, die Hausordnung, die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.
- Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Mängelanzeige können Ansprüche des Gastes an den Gastgeber ganz oder teilweise entfallen.
- Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. (Das In-Venter-Lüftungsystem stellt keine Mängelanzeige dar.) Der Gast hat dem Gastgeber zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder dem Gast aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
9. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
- Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen.
- Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend.
- Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.
10. Ergänzung aufgrund von Corona, Pandemiesituationen und höherer Gewalt
- Wir erbringen unsere Leistungen stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum Aufenthaltszeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen. Aus diesem Grund kann es zu Corona bedingten angemessenen Nutzungsregelungen und -beschränkungen bei der Inanspruchnahme kommen.
- Der Gast ist gehalten, die vor Ort bestehenden Nutzungsregelungen zu beachten und im Falle bei sich typischen Corona-Krankheitssymptomen unverzüglich den Gastgeber zu informieren.
- Im Hinblick auf mögliche Auswirkungen der Covid19-Krise auf Ihre Unterkunftsbuchung gehen wir derzeit für den gewünschten Aufenthaltszeitraum davon aus, bis dahin keinen infektionsschutzrechtlichen Beschränkungen der Behörden zu unterliegen, was die Auslastbarkeit unserer Kapazitäten betrifft.
- Auf dieser Grundlage nehmen wir derzeit Aufenthaltsbuchungen für den Aufenthaltszeitraum entgegen. Für den Fall, dass nach Vornahme Ihrer Buchung strengere behördliche Auflagen im Hinblick auf den gebuchten Aufenthaltszeitraum eingeführt werden sollten, kann es zur Kündigung Ihrer Buchung kommen. Wir werden uns in diesem Falle unverzüglich bei Ihnen melden.